Inhaltsverzeichnis
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Alle übersetzten Versionen der Vereinbarung in einer anderen Sprache als Englisch werden nur der Verständlichkeit halber zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen einer übersetzten Version der Vereinbarung und der englischen Version ist die englisch Version maßgebend.
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Dies ist die Standard-Cloud-Vereinbarung für Benutzer des Miro Enterprise Plan. Miro benötigt ein unterschriebenes Bestellformular für den Kauf des Enterprise Plan. Für Aufträge, die vor dem 1. Februar 2024 ausgeführt wurden, beachten Sie bitte die Versionen des früheren Master Cloud Agreement "MCA".
Bitte kontaktieren Sie sales@miro.com für weitere Informationen.
Dies ist die Standard-Cloud-Vereinbarung für Benutzer des Miro Enterprise Plan. Miro benötigt ein unterschriebenes Bestellformular für den Kauf des Enterprise Plan. Für Aufträge, die vor dem 1. Februar 2024 ausgeführt wurden, beachten Sie bitte die Versionen des früheren Master Cloud Agreement "MCA".
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Dies ist die Standard-Cloud-Vereinbarung für Benutzer des Miro Enterprise Plan. Miro benötigt ein unterschriebenes Bestellformular für den Kauf des Enterprise Plan. Für Aufträge, die vor dem 1. Februar 2024 ausgeführt wurden, beachten Sie bitte die Versionen des früheren Master Cloud Agreement "MCA".
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Erscheinungsdatum: 1. Februar 2024
Diese Master-Cloud-Vereinbarung („MCA") besteht zwischen RealtimeBoard Inc. dba Miro oder dem in einer Bestellung angegebenen Miro-Tochterunternehmen („Miro") und dem unten angegebenen Kunden („Kunde") und gilt für alle mit dem Kunden abgeschlossenen Bestellungen. Diese MCA tritt mit dem Datum der letzten Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft („Tag des Inkrafttretens"). Bestimmte Begriffe in Großbuchstaben sind in Abschnitt 18 (Definitionen) definiert, und andere sind in dieser Vereinbarung im Zusammenhang definiert.
Miro bietet einen einzigartigen SaaS-Service für die visuelle Zusammenarbeit, der es den Nutzern ermöglicht, über einen interaktiven visuellen Arbeitsbereich für Innovationen zu kommunizieren, zusammenzuarbeiten und die Kommunikation zu zentralisieren.
2.1. Erlaubte Nutzung. Miro gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht, auf den SaaS-Service zuzugreifen und ihn während der Laufzeit des Abonnements nur für interne Geschäftszwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit der Dokumentation, der Bestellung und dieser Vereinbarung zu nutzen.
2.2. Bestellungen: Der Kunde kann von Zeit zu Zeit von Miro verlangen, den SaaS-Service für eine bestimmte Anzahl von Nutzern und eine bestimmte Dauer sowie einen technischen Dienst zu liefern, wie von den Parteien in einer Bestellung vereinbart. Ein verbundenes Unternehmen des Kunden kann auch seine eigene(n) Bestellung(en) gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung aufgeben.
2.3. Nutzer. Nur Nutzer dürfen auf den SaaS-Service zugreifen und ihn nutzen, und der Kunde behält die alleinige Kontrolle über (i) die Kundeninhalte, (ii) den Zugang und die Nutzung des SaaS-Service durch seine Nutzer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und die über die Nutzerkonten durchgeführten Aktionen (mit Ausnahme einer falschen Nutzung von Konten, die durch die Verletzung dieser Vereinbarung durch Miro verursacht wurde) und (iii) die Verwendung und Vertraulichkeit der Anmeldedaten seiner Nutzer für den SaaS-Service. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von einer Kompromittierung der Anmeldedaten erhält.
2.4. Administratoren. Der Kunde kann einzelne Nutzer als Administrator(en) mit bestimmten Kontroll- und Verwaltungsrechten für das SaaS-Service-Konto des Kunden benennen, einschließlich der Verwaltung von Nutzern und Kundeninhalten, wie in der Dokumentation beschrieben.
2.5. Zugang zu den Boards von Drittanbietern. Der Kunde erkennt an, dass in dem Maße, in dem seine Nutzer eingeladen werden, auf das Board eines Dritten zuzugreifen, der Zugriff auf dieses Board sowie alle Inhalte, die der Nutzer einreicht, unter der alleinigen Kontrolle dieses anderen Kunden stehen.
2.6. Einstellungen teilen. Der Kunde kontrolliert die Einstellungen für die Freigabe von Boards, wie in der Dokumentation beschrieben. Miro haftet nicht für die Art und Weise, in der andere auf Kundeninhalte zugreifen oder diese nutzen, die sich aus der Entscheidung des Kunden oder seiner Nutzer ergeben, ein Board zu teilen.
2.7. Beschränkungen. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 2 gestattet, wird der Kunde seinen Nutzern in Bezug auf den Service nicht erlauben: (a) Dritten Zugang zu den Diensten zu gewähren, sie zu vertreiben, zu verkaufen oder Unterlizenzen für sie zu vergeben, (b) die Dienste im Namen von Dritten oder zur Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen für Dritte zu nutzen, (c) die Dienste zu nutzen, um ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt oder eine ähnliche oder konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln, (d) den Quellcode oder nicht-öffentliche APIs der Dienste auszulesen, zu dekompilieren, disassemblieren oder versuchen, auf den Quellcode oder nicht-öffentliche APIs oder nicht autorisierte Daten der Dienste zuzugreifen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt (und dann nur mit vorheriger Benachrichtigung von Miro), (e) die Dienste verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen oder irgendein Element der Dienste kopieren (mit Ausnahme autorisierter Kopien der Software), (f) Eigentumshinweise in den Diensten zu entfernen oder unkenntlich zu machen oder auf andere Weise die Quelle des Eigentums an den Diensten falsch darzustellen, (g) Benchmarks oder Leistungsinformationen über die Dienste zu veröffentlichen oder Dritten die Erstellung von Benchmarks oder Leistungsmessungen über die Dienste zu ermöglichen, (h) den Betrieb der Dienste zu stören, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder Sicherheits- oder Schwachstellentests der Dienste durchzuführen, (i) Viren oder andere schädliche Materialien an die Dienste zu übertragen, (j) Personen zu erlauben, Nutzeranmeldedaten weiterzugeben, (k) sich an betrügerischen, irreführenden, illegalen oder unethischen Aktivitäten zu beteiligen, die die Dienste nutzen oder mit ihnen in Verbindung stehen, oder (l) die Dienste zu nutzen, um Material mit illegalen Inhalten zu speichern oder zu übertragen.
Während der Laufzeit des Abonnements unterliegt der SaaS-Service der SLA. Miro bietet dem Kunden Support in Übereinstimmung mit der Support-Richtlinie.
4.1. Datennutzung. Der Kunde gewährt Miro das nicht-exklusive, weltweite, eingeschränkte Recht, Kundeninhalte zu nutzen, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen und darzustellen sowie Kundeninhalte zu modifizieren und davon abgeleitete Werke zu erstellen (z. B. für technische Zwecke wie die Neuformatierung für die Darstellung auf verschiedenen Gerätetypen), jedoch nur in dem Maße, wie es für die Erbringung des Services im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist.
4.2. Sicherheit. Miro setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um den SaaS-Service und die Kundeninhalte zu schützen, wie in der Sicherheitsrichtlinie beschrieben. Miro wird wirtschaftlich angemessene Standards und Kontrollen einhalten, um die Einführung von Viren, Malware, Trojanern und anderen Codes, die Schaden anrichten sollen, zu erkennen und zu verhindern.
4.3. Personenbezogene Daten. In Fällen, in denen Miro als Datenverarbeiter agiert, erklärt sich jede Partei bereit, ihre jeweiligen Verpflichtungen aus der DSGVO einzuhalten. In den Fällen, in denen Miro als Controller agiert, verwendet Miro außerdem Nutzungsdaten und Informationen zu Nutzerkonten wie in seiner Datenschutzrichtlinie beschrieben.
4.4. Datenexport. Während der Laufzeit des Abonnements oder innerhalb von 30 Tagen danach (der „Datenexportzeitraum") kann der Kunde seine Kundeninhalte mithilfe der in der Dokumentation beschriebenen Exportfunktionen exportieren. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, sein Konto zu irgendeinem Zeitpunkt proaktiv zu löschen, werden alle zugehörigen Kundeninhalte, die sich auf diesem Konto befinden, in Übereinstimmung mit den Standardplänen und -verfahren von Miro dauerhaft gelöscht.
5.1. Verantwortung für Kundeninhalte. Der Kunde ist für seine Kundeninhalte, einschließlich ihrer Richtigkeit, verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung des Services und aller Kundeninhalte mit allen Gesetzen übereinstimmt. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle Angaben gemacht hat und über alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben sind, um seine Kundeninhalte mit dem Service zu nutzen und Miro die Rechte in Abschnitt 4.1 (Datennutzung) zu gewähren, ohne dabei Gesetze, Rechte Dritter (einschließlich Rechte an geistigem Eigentum, Vertraulichkeit, Publizität oder Datenschutz) oder für die Kundeninhalte geltende Bestimmungen oder Datenschutzrichtlinien zu verletzen oder zu beeinträchtigen.
5.2. Verbotene Nutzungen. Der Kunde darf den Service nicht mit verbotenen Daten oder für Hochrisikoaktivitäten nutzen. Der Kunde erkennt an, dass der Service nicht dazu bestimmt ist, gesetzliche Verpflichtungen für diese Nutzungsarten zu erfüllen, einschließlich der HIPAA-Anforderungen, und dass Miro kein Business Associate im Sinne des HIPAA ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung haftet Miro nicht für verbotene Daten oder die Nutzung des Services für Hochrisikoaktivitäten.
Miro kann den Zugang des Kunden oder eines Nutzers zu dem Service und deren Nutzung ganz oder teilweise aussetzen, wenn (a) der Kunde unbestrittene Gebühren nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlt; oder (b) Miro vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde gegen Abschnitt 2 (Der SaaS-Service) oder Abschnitt 5 (Verpflichtungen des Kunden) verstößt und/oder seine Handlungen anderen Kunden oder der Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität des Services schaden. Soweit dies möglich ist, wird Miro angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden im Voraus über die Aussetzung zu informieren. Sobald der Kunde das Problem, das zur Aussetzung geführt hat, behoben hat, wird Miro den Zugang des Kunden oder Nutzers zu dem betreffenden Service in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung unverzüglich wiederherstellen.
Miro ermöglicht Integrationen mit Plattformen von Drittanbietern. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Plattformen von Drittanbietern mit dem Service zu nutzen, (a) unterliegt eine solche Nutzung von Drittanbieterplattformen nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, (b) erkennt der Kunde an, dass Miro keine Kontrolle über Drittanbieterplattformen hat und keine Haftung für diese übernimmt, einschließlich ihrer Sicherheit, Funktionalität, ihres Betriebs, ihrer Verfügbarkeit oder Interoperabilität oder der Art und Weise, wie die Drittanbieterplattformen Kundeninhalte nutzen, und (c) räumt der Kunde Miro das Recht ein, auf Kundeninhalte zuzugreifen und diese mit der Drittanbieterplattform im Zusammenhang mit der Nutzung des Services durch den Kunden auszutauschen. Der Kunde darf die Integration mit Plattformen von Drittanbietern nicht nutzen, um die Beschränkungen dieser Vereinbarung zu umgehen.
Alle gekauften technischen Dienste sind wie in der entsprechenden Bestellung beschrieben. Der Kunde gewährt Miro rechtzeitig Zugang zu den Kundenmaterialien, die für die technischen Dienste erforderlich sind, und wenn der Kunde dies nicht tut, ist die Verpflichtung von Miro zur Erbringung der technischen Dienste insoweit entschuldigt, als der fehlende Zugang Miro an der Erbringung der technischen Dienste hindert. Miro wird das Kundenmaterial nur zum Zweck der Erbringung technischer Dienste verwenden. Alle technischen Dienste beziehen sich auf die Konfiguration und/oder Nutzung des SaaS-Service und stellen keine „Auftragsarbeit" dar.
9.1. Laufzeit des Abonnements. Jede Abonnementlaufzeit wird in der Bestellung angegeben.
9.2. Gebühren und Steuern. Die Gebühren werden wie in der Bestellung beschrieben in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde eine Rechnung (oder einen Teil davon) in gutem Glauben bestreitet, muss er Miro bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung (a) schriftlich benachrichtigen, (b) die Grundlage für eine solche Bestreitung in angemessener Weise darlegen und (c) den unbestrittenen Teil der Rechnung bezahlen. Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, um solche Streitigkeiten beizulegen. Sofern die Bestellung nichts anderes vorsieht, sind alle Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Miro behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag zu berechnen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, sie sind in Abschnitt 10.2 (Gewährleistungsansprüche), Abschnitt 14.4 (Milderung und Ausnahmen) und in der SLA festgelegt. Wenn der Kunde verlangt, dass Miro einen dritten Zahlungsabwickler (z.B. Ariba, Stripe usw.) für die Rechnungsstellung und Zahlung im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzt, ist der Kunde für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die mit einer solchen Nutzung verbunden sind (einschließlich Registrierung, Teilnahme und Zahlungsabwicklung), und der Kunde muss Miro diese Gebühren und Kosten, die in einer Rechnung aufgeführt sind, erstatten. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich aller Steuern. Der Kunde ist für alle Umsatz-, Nutzungs-, Waren- und Dienstleistungs-, Mehrwert-, Quellen- oder ähnliche Steuern oder Abgaben verantwortlich, die auf seine Bestellungen anfallen, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Steuern handelt („Steuern"), mit Ausnahme der Ertragssteuer von Miro. Wenn der Kunde von Steuern befreit ist, muss er Miro bei der Ausführung des entsprechenden Auftrags eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen.
9.3. Besondere Bedingungen für Wiederverkäufer. Soweit der Kunde einen Wiederverkäufer einsetzt, um auf den Service gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und diesen zu nutzen, gelten die folgenden Bedingungen:
(a) Der Kunde zahlt die anfallenden Gebühren an den Wiederverkäufer, nicht an Miro, wie zwischen Kunde und Wiederverkäufer vereinbart. Wenn der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß dieser Vereinbarung hat, erstattet Miro alle Gebühren an den Wiederverkäufer, und der Wiederverkäufer ist allein für die Rückerstattung aller Beträge an den Kunden verantwortlich, sofern nicht anders angegeben. Für die Zwecke etwaiger Haftungsobergrenzen in dieser Vereinbarung werden diese Obergrenzen auf der Grundlage der Beträge berechnet, die der Wiederverkäufer an Miro gezahlt hat oder zahlen muss, nicht der Kunde
(b) Der Wiederverkäufer ist keine Vertragspartei und nicht befugt, diese Vereinbarung zu ändern oder im Namen von Miro Versprechungen oder Verpflichtungen einzugehen. Miro ist gegenüber dem Kunden an keine anderen Verpflichtungen als die in dieser Vereinbarung genannten gebunden. Miro ist nicht an einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer beteiligt (oder für diese verantwortlich). Miro ist nicht verantwortlich für die Handlungen, Unterlassungen, Produkte oder Dienstleistungen des Wiederverkäufers.
10.1. Eingeschränkte Garantie. Miro sichert dem Kunden Folgendes zu:
(a) Der SaaS-Service wird im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktionieren, und Miro wird die Gesamtfunktionalität während der Abonnementlaufzeit nicht wesentlich verringern (die „Leistungsgarantie"), und
(b) Miro wird alle technischen Dienste professionell und fachmännisch mit angemessenem Geschick und Sorgfalt ausführen (die „Garantie für technische Dienste").
10.2. Gewährleistungsansprüche. Wenn Miro gegen Abschnitt 10.1 (Eingeschränkte Garantie) verstößt und der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Problems einen ausreichend detaillierten schriftlichen Garantieantrag stellt, wird Miro angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtkonformität zu beheben. Wenn die angemessenen Bemühungen von Miro nicht ausreichen, um die Garantieverletzung innerhalb von 60 Tagen nach der Geltendmachung des Garantieanspruchs durch den Kunden zu beheben, kann jede Partei jede betreffende Bestellung kündigen, die sich auf den nicht konformen SaaS-Service oder die technischen Dienste bezieht. Miro erstattet dem Kunden dann alle im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den beendeten Teil der Abonnementlaufzeit (im Rahmen der Leistungsgarantie) oder für die nicht konformen technischen Dienste (im Rahmen der Garantie für technische Dienste). Diese Verfahren sind das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Miro für die Verletzung der Garantien in Abschnitt 10.1. Diese Garantien gelten nicht für (a) Probleme, die durch eine falsche Nutzung oder unbefugte Änderungen verursacht werden, (b) Probleme in Plattformen oder anderen Systemen von Drittanbietern oder durch diese verursachte Probleme oder (c) Testversionen und Betas oder andere kostenlose Nutzungs- oder Evaluierungsversionen.
10.3. Haftungsausschlüsse. Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 10.1 (Eingeschränkte Garantie) angegeben, wird der Service „wie besehen" bereitgestellt. Miro und seine Lieferanten geben keine weiteren Zusagen, Zusicherungen, Garantien, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts oder der Nichtverletzung von Rechten. Ohne seine ausdrücklichen Verpflichtungen in den Abschnitten 3 (SLA und Support) und 4.2 (Sicherheit) einzuschränken, garantiert Miro nicht, dass die Nutzung des Services durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass der Service den Anforderungen des Kunden entspricht, in Kombination mit den vom Kunden genutzten Diensten Dritter funktioniert oder die Kundeninhalte ohne Verlust erhält. Miro haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Probleme, die mit der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation oder anderer Systeme außerhalb der Kontrolle von Miro verbunden sind.
11.1. Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens und gilt so lange, bis alle Bestellungen abgelaufen sind oder in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung gekündigt wurden.
11.2. Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung (einschließlich aller Bestellungen) kündigen, wenn die andere Partei (a) eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung (einschließlich der Nichtzahlung unbestrittener Gebühren) nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung behebt, (b) den Betrieb ohne einen Nachfolger einstellt oder (c) Schutz im Rahmen eines Konkurs-, Konkursverwaltungs-, Treuhand-, Gläubigervergleichs-, Vergleichsverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens sucht, oder wenn ein solches Verfahren gegen diese Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird.
11.3. Wirkung der Beendigung. Bei Ablauf oder Kündigung (a) dieser Vereinbarung endet der Zugang des Kunden zu dem Service, und bei Ablauf oder Kündigung (b) einer Bestellung endet der Zugang des Kunden zu dem Service, der im Rahmen dieser Bestellung vorgesehen ist, jedoch in jedem Fall mit Ausnahme der eingeschränkten Nutzung des SaaS-Service zum Export von Kundeninhalten, wie in Abschnitt 4.4 (Datenexport) beschrieben. Auf Verlangen der offenlegenden Partei nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei löschen, mit Ausnahme der Kundeninhalte, die Miro nach Ablauf der Datenexportfrist gemäß seinem Standardzeitplan und -verfahren löschen wird. Kundeninhalte und andere vertrauliche Informationen können nach dem Löschen in den Standard-Backups der empfangenden Partei aufbewahrt werden, unterliegen aber weiterhin den Geheimhaltungsbeschränkungen dieser Vereinbarung.
11.4. Überdauerung. Diese Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung: 2.7 (Beschränkungen), 4.4 (Datenexport), 5 (Verpflichtungen des Kunden), 9.2 (Gebühren und Steuern), 10.3 (Haftungsausschlüsse), 11.3 (Wirkung der Beendigung), 11.4 (Überdauerung), 12 (Eigentum), 13 (Haftungsbeschränkungen), 14 (Entschädigung), 15 (Vertraulichkeit), 17 (Allgemeine Bedingungen) und 18 (Definitionen). Außer in Fällen, in denen ein ausschließlicher Rechtsbehelf vorgesehen ist, schränkt die Ausübung eines Rechtsbehelfs im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Kündigung, andere Rechtsbehelfe, die einer Partei zustehen, nicht ein.
12. Eigentum. Keine der Parteien gewährt der anderen irgendwelche Rechte oder Lizenzen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte von Miro in dieser Vereinbarung behält der Kunde zwischen den Parteien alle geistigen Eigentums- und sonstigen Rechte an den Kundeninhalten und den Kundenmaterialien, die Miro zur Verfügung gestellt werden. Abgesehen von den Nutzungsrechten des Kunden in dieser Vereinbarung behalten Miro und seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte an dem Service, den Ergebnissen und der zugehörigen Miro-Technologie, den Vorlagen, Formaten und Dashboards, einschließlich aller von Miro vorgenommenen Änderungen oder Verbesserungen an diesen Elementen. Miro kann Nutzungsdaten erzeugen und verwenden, um den Service zu betreiben, zu verbessern, zu analysieren und zu unterstützen sowie für andere rechtmäßige Geschäftszwecke, vorausgesetzt, die Nutzungsdaten enthalten keine Kundeninhalte. Wenn der Kunde Miro Feedback oder Vorschläge („Feedback") zu dem Service oder anderen Angeboten von Miro zukommen lässt, darf Miro dieses Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung verwenden, vorausgesetzt, das Feedback unterliegt Abschnitt 15 (Vertraulichkeit) und darf keine Kundeninhalte enthalten oder den Kunden als Quelle angeben.
13.1. Haftungsausschlüsse. Vorbehaltlich des Abschnitts 13.3 haftet keine der Parteien (und auch nicht ihre Zulieferer) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für Nutzungsausfälle, Datenverluste, entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, Verlust des Firmenwerts, Geschäftsunterbrechungen oder für indirekte, besondere, zufällige, Vertrauens- oder Folgeschäden jeglicher Art, selbst wenn sie im Voraus über deren Möglichkeit informiert waren.
13.2. Haftungsobergrenze. Vorbehaltlich des Abschnitts 13.3 übersteigt die Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder damit zusammenhängt, insgesamt nicht die Summe der Beträge, die der Kunde in den vorangegangenen 12 Monaten im Rahmen dieser Vereinbarung an Miro gezahlt hat oder zahlen muss.
13.3. Unbegrenzte Ansprüche. Keine der Bestimmungen in Abschnitt 13.1 oder 13.2 ist so zu verstehen, dass sie die Haftung einer der Parteien für (a) die Verletzung von Abschnitt 2.7 (Beschränkungen), (b) die Entschädigungsverpflichtungen in Abschnitt 14 (Entschädigung), (c) die Verletzung, die widerrechtliche Aneignung oder den Verstoß einer Partei gegen die geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei, (d) vorsätzliches Fehlverhalten oder (e) Tod, Körperverletzung oder Sachschäden einschränkt oder ausschließt.
13.4. Art der Ansprüche und Verfehlung des wesentlichen Zwecks. Die Verzichtserklärungen und Beschränkungen in diesem Abschnitt 13 (Haftungsbeschränkung) gelten unabhängig von der Form der Aktion, sei es aus einem Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, und bleiben bestehen und gelten auch dann, wenn ein beschränktes Rechtsmittel in diesem Vertrag seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Ungeachtet der in diesem Abschnitt 13 dargelegten Beschränkungen gibt es keine Beschränkung der Haftung einer Partei, die sich aus den Zahlungsverpflichtungen des Kunden ergibt, oder der Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
14.1. Entschädigung durch Miro. Miro wird (a) den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter („Ansprüche") verteidigen, die behaupten, dass die Dienstleistungen das Patent, das Urheberrecht, die Marke oder das Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzen, und (b) den Kunden von allen Schäden oder Kosten freistellen, die dem Kunden endgültig zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) oder denen Miro im Rahmen eines Vergleichs zugestimmt hat und die sich aus den Ansprüchen ergeben.
14.2. Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, (a) Miro gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen, die sich aus den Kundeninhalten, den Kundenmaterialien (falls zutreffend) oder aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Abschnitt 5 (Verpflichtungen des Kunden) durch den Kunden ergeben, und (b) Miro von allen Schäden oder Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die Miro endgültig zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) oder denen der Kunde in einem Vergleich zugestimmt hat und die sich aus dem Anspruch ergeben.
14.3. Verfahren. Die Verpflichtungen der entschädigenden Partei in diesem Abschnitt 14 setzen voraus, dass sie (a) eine unverzügliche Benachrichtigung über den Anspruch erhält, vorausgesetzt, das Recht auf Entschädigung wird durch ein Versäumnis oder eine Verspätung der entschädigten Partei bei der Benachrichtigung nicht beeinträchtigt, es sei denn, die Rechte und Rechtsmittel der entschädigenden Partei wurden durch eine solche Verspätung beeinträchtigt, (b) das ausschließliche Recht, die Untersuchung, die Verteidigung und die Beilegung des Anspruchs zu kontrollieren und mitzubestimmen erhält, und (c) alle vernünftigerweise notwendige Kooperation der entschädigten Partei, auf Kosten der entschädigenden Partei für angemessene Auslagen, erhält. Die entschädigende Partei darf ohne vorherige Zustimmung der entschädigten Partei keinen Vergleich schließen, wenn der Vergleich von der entschädigten Partei verlangen würde, ein Verschulden einzugestehen oder Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen (außer im Zusammenhang mit der Nutzung des Services, wenn Miro die entschädigende Partei ist). Die entschädigte Partei kann sich auf eigene Kosten in einem Klageverfahren durch einen eigenen Anwalt vertreten lassen. Ungeachtet des Vorstehenden gehen alle Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die der entschädigten Partei vor der Benachrichtigung und dem Angebot der Verteidigung an die entschädigende Partei entstehen, zu Lasten der entschädigten Partei.
14.4. Milderung und Ausnahmen. Als Reaktion auf eine tatsächliche oder potenzielle Verletzungsklage kann Miro nach eigenem Ermessen: (a) Rechte für die weitere Nutzung des Services für den Kunden beschaffen, (b) den angeblich verletzenden Teil des Services ersetzen oder modifizieren, um eine Verletzung zu vermeiden, ohne die Gesamtfunktionalität des Services zu beeinträchtigen, oder (c) die betreffende Bestellung kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten, ungenutzten Gebühren für den gekündigten Teil der Abonnementlaufzeit erstatten. Die Verpflichtungen von Miro in diesem Abschnitt 14 gelten nicht (1) in dem Umfang, in dem die Verletzung aus einer Modifikation des Services durch den Kunden oder aus der Nutzung des Services in Kombination mit Elementen resultiert, die nicht in der Dokumentation angegeben sind oder von Miro bereitgestellt werden (einschließlich Plattformen von Drittanbietern), (2) für die Verletzung, die aus einer anderen Software als der letzten von Miro bereitgestellten Version resultiert (sofern der Kunde über diese letzte Version informiert wurde), (3) für die unbefugte Nutzung des Services, (4) wenn der Kunde einen Anspruch ohne die vorherige Zustimmung von Miro regelt oder einräumt, (5) wenn der Kunde den Service (oder ein Element davon) weiter nutzt, nachdem er über die mutmaßliche Rechtsverletzung informiert wurde oder über Änderungen, die die mutmaßliche Rechtsverletzung verhindert hätten, oder (6) für Testversionen und Betas oder andere kostenlose oder Nutzungs- oder Evaluierungsversionen. Die Abschnitte 14.1 und 14.4 regeln die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Miro in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.
15.1. Definition. „Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden und die von der offenlegenden Partei als proprietär oder vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Art und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als proprietär oder vertraulich verstanden werden sollten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, werden (a) die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle technischen oder leistungsbezogenen Informationen über eine der Dienstleistungen ausschließlich als vertrauliche Informationen von Miro behandelt und (b) Kundeninhalte werden ausschließlich als vertrauliche Informationen des Kunden behandelt.
15.2. Verpflichtungen. Als empfangende Partei wird jede Partei (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung, einschließlich Abschnitt 4.1 (Datennutzung), gestattet, und (b) vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Ausübung ihrer Rechte in dieser Vereinbarung verwenden. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen an ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer und andere Vertreter weitergeben, die ein legitimes Bedürfnis haben, diese zu kennen (im Falle von Miro auch an die in Abschnitt 17.9 genannten Unterauftragnehmer), vorausgesetzt, sie bleibt für die Einhaltung dieses Abschnitts 15 verantwortlich und sie ist an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden, die nicht weniger schützend sind als dieser Abschnitt 15.
15.3. Ausschlüsse. Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, (b) sie vor dem Erhalt im Rahmen dieser Vereinbarung rechtmäßig kannte oder besaß, (c) sie rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen erhalten hat oder (d) sie unabhängig entwickelt hat, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden.
15.4. Rechtsbehelfe. Die unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen kann erhebliche Schäden verursachen, für die Schadensersatz allein keinen ausreichenden Rechtsbehelf schafft. Jede Partei kann bei Verletzung oder drohender Verletzung dieses Abschnitts 15 zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsbehelfen angemessene Billigkeitsmaßnahmen beantragen.
15.5. Erforderliche Offenlegungen. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung verbietet es einer der Parteien, Offenlegungen vorzunehmen, einschließlich der Offenlegung von Kundeninhalten und anderen vertraulichen Informationen, wenn dies gesetzlich, durch Vorladung oder gerichtliche Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt, sie benachrichtigt die andere Partei im Voraus und kooperiert bei allen Bemühungen, eine vertrauliche Behandlung zu erreichen (sofern dies gesetzlich zulässig ist).
Wenn der Kunde Zugang zum Service oder zu Servicefunktionen auf kostenloser oder Testbasis oder als Alpha-, Beta- oder Early-Access-Angebot („Testversionen und Betas") erhält, ist die Nutzung nur für die interne Evaluierung des Kunden während des von Miro festgelegten Zeitraums (oder, falls nicht festgelegt, 30 Tage) gestattet. Die Teilnahme an Tests und Betas ist freiwillig und jede Partei kann die Teilnahme oder die Nutzung von Testversionen und Betas jederzeit aus beliebigen Gründen beenden. Testversionen und Betas können nicht funktionsfähig oder unvollständig sein oder Funktionen enthalten, die Miro möglicherweise hinzufügt, entfernt, ändert, separat veröffentlicht oder nie veröffentlicht. Testversionen und Betas sowie deren Funktionen und Leistungskennzahlen sind vertrauliche Informationen von Miro. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung stellt Miro Testversionen und Betas „wie besehen" zur Verfügung.
17.1. Abtretung. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, darf keine der Parteien diese Vereinbarung ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer dass eine der Parteien diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere mit angemessener Benachrichtigung der anderen Partei abtreten darf. Jede nicht genehmigte Abtretung ist ungültig. Diese Vereinbarung bindet die zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei und kommt ihnen zugute.
17.2. Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist, unterliegt diese Vereinbarung ausschließlich dem Recht des Staates Kalifornien und der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen und ohne Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Die Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand für Klagen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Staats- und Bundesgerichte der Vereinigten Staaten in San Francisco, Kalifornien, und beide Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte.
17.3. Anwaltshonorare und Kosten. Die in einem Verfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren.
17.4. Mitteilungen. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist oder sofern nicht anderweitig durch geltende Gesetze vorgeschrieben, müssen alle Mitteilungen oder Zustimmungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung schriftlich an die Adressen auf der ersten Seite erfolgen und gelten als erteilt: (a) bei Erhalt, wenn sie persönlich übergeben werden, (b) bei Erhalt, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein versandt werden, (c) einen Tag nach dem Versand, wenn sie durch einen kommerziellen Nachtzustelldienst versandt werden, oder (d) bei Erhalt, wenn sie per E-Mail versandt werden, mit Nachweis der Zustellung und des Empfangs. Jede Partei kann ihre Adresse durch Mitteilung an die andere Partei aktualisieren. Alle Mitteilungen an Miro müssen eine Kopie per E-Mail an legal@miro.com enthalten. Nicht-rechtliche betriebliche Mitteilungen werden an den dem Kunden zugewiesenen Miro-Administrator per E-Mail oder über den SaaS-Service gesendet.
17.5. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien (ob schriftlich oder mündlich) in Bezug auf seinen Gegenstand. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der MCA, der Bestellung(en), der DSGVO und der Richtlinien gilt die folgende Rangfolge: (a) die Bestellung, (b) die DSGVO, (c) die MCA und (d) die Richtlinien, einschließlich der jeweiligen Anlagen zu den vorgenannten. Alle übersetzten Versionen der Vereinbarung in einer anderen Sprache als Englisch werden nur der Verständlichkeit halber zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen einer übersetzten Version der Vereinbarung und der englischen Version ist die englische Version maßgebend. In dieser Vereinbarung dienen die Überschriften nur der Übersichtlichkeit, und „einschließlich" und ähnliche Begriffe sind ohne Einschränkung zu verstehen. Diese Vereinbarung kann in mehreren Exemplaren (einschließlich elektronischer Kopien und PDFs) ausgefertigt werden, von denen jedes als Original gilt und die zusammen eine einzelne Vereinbarung bilden.
17.6. Änderungen. Jegliche Ergänzungen, Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch die bevollmächtigten Vertreter jeder Partei oder gegebenenfalls der Vereinbarung auf elektronischem Wege durch Miro. Dennoch kann Miro die Richtlinien ändern, um neue Funktionen oder sich ändernde Praktiken zu berücksichtigen, vorausgesetzt, dass solche Änderungen die Gesamtverpflichtungen von Miro oder die Rechte des Kunden im Rahmen der jeweiligen Richtlinie nicht wesentlich verringern. Die Bedingungen in vergangenen, gegenwärtigen oder zukünftigen Kundenbestellungen, Geschäftsformularen oder Lieferantenverwaltungsportalen ergänzen oder ändern diese Vereinbarung nicht und werden von Miro ausdrücklich abgelehnt; alle diese Dokumente dienen nur administrativen Zwecken und haben keine rechtliche Wirkung.
17.7. Verzichtserklärung und Salvatorische Klausel. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf muss von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet werden, um wirksam zu sein, und kann nicht aus dem Verhalten abgeleitet werden und gilt nicht als Verzicht auf ein späteres Recht oder einen späteren Rechtsbehelf. Eine Verzögerung oder das Versäumnis, ein Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird sie auf das Mindestmaß beschränkt, das erforderlich ist, damit der Rest dieser Vereinbarung gültig und in Kraft bleibt.
17.8. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der Nichterfüllung von Gebühren, die weiterhin fällig und zahlbar sind, aber aufgeschoben werden können, bis die Zahlung der Gebühren nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt möglich ist) aufgrund von Ereignissen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z.B. Streik, Blockade, Krieg, terroristische Handlungen, Aufstand, Internet- oder Versorgungsausfälle, Verweigerung von Regierungslizenzen oder Naturkatastrophen.
17.9. Unterauftragnehmer. Miro kann Subunternehmer einsetzen und ihnen die Ausübung der Rechte von Miro gestatten, aber Miro bleibt für deren Einhaltung dieser Vereinbarung und für seine Gesamtleistung im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden schränkt dies die Rechte des Kunden im Rahmen der DSGVO in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter nicht ein.
17.10. Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, keine Vertreter, Partner oder Joint Venture-Partner, und keine Bestimmung in dieser Vereinbarung oder in einer Bestellung, die gemäß dieser Vereinbarung abgeschlossen wurde, zielt darauf ab oder soll dazu führen, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu ermächtigen, als Vertreter für die andere zu handeln.
17.11. Einhaltung von Gesetzen. Die jeweilige Bereitstellung und Nutzung der Software und des Services durch die Parteien erfolgt im Einklang mit den Gesetzen, einschließlich der geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Geldwäsche. Miro hält sich an die in seinem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze, der unter https://miro.com/legal/code-of-conduct/ verfügbar ist.
17.12. Export Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, alle relevanten US-amerikanischen und ausländischen Export- und Importkontrollgesetze oder -vorschriften einzuhalten, die für ihre Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung gelten. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) sie nicht auf der Liste der verbotenen oder eingeschränkten Parteien einer Sanktionsbehörde aufgeführt ist; (b) sie keinen Sanktionen oder Handelsbeschränkungen oder anderen anwendbaren Wirtschaftssanktionen oder Handelsbeschränkungen unterliegt, die von einer Sanktionsbehörde verwaltet oder durchgesetzt werden und (c) sie nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo unterliegt, das von einer Sanktionsbehörde verwaltet oder durchgesetzt wird, oder das von der US-Regierung als ein Land bezeichnet wird, das „Terroristen unterstützt". Der Kunde verpflichtet sich, (a) nicht auf den Service zuzugreifen oder ihn zu nutzen, wenn dies gegen ein US-Exportembargo, ein Verbot oder eine Beschränkung oder gegen andere geltende Handelsbeschränkungen verstößt, und (b) keine Informationen an den Service zu übermitteln, die unter der Kontrolle der Internationalen Regeln der US für den Waffenhandel stehen.
17.13. Open Source. Die Software kann Open-Source-Software („OSS") von Drittanbietern enthalten, die in der Dokumentation aufgeführt oder auf Anfrage von Miro erhältlich ist. Soweit die OSS-Lizenz dies erfordert, gilt diese Lizenz für die OSS auf eigenständiger Basis und nicht für diese Vereinbarung. Die interne Nutzung der unveränderten Software durch den Kunden, wie in dieser Vereinbarung genehmigt, erfordert nicht, dass der Kunde die Bedingungen der OSS-Lizenzen einhält.
17.14. Versicherung. Während der Laufzeit des Abonnements schließt Miro eine dem Industriestandard entsprechende Versicherung ab (z.B. Allgemeine Betriebshaftpflicht, Fehler und Unterlassungen (einschließlich Cyber), Arbeiterunfallversicherung), die für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen angemessen ist.
17.15. Staatliche Endverbraucher. Dieser Abschnitt gilt nur für Nutzer der US-Regierung. Bei den Elementen des Services handelt es sich um kommerzielle Computersoftware. Wenn es sich bei dem Nutzer oder Lizenznehmer des Services um eine Behörde, ein Ministerium oder eine andere Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten handelt, ist die Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung des Services oder der zugehörigen Dokumentation jeglicher Art, einschließlich technischer Daten und Handbücher, durch die Bedingungen dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit der Federal Acquisition Regulation 12.212 für zivile Zwecke und Defense Federal Acquisition Regulation Supplement 227.7202 für militärische Zwecke eingeschränkt. Der SaaS-Service wurde vollständig auf private Kosten entwickelt. Jede andere Verwendung ist verboten.
„Verbundenes Unternehmen" bedeutet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei besitzt oder kontrolliert, sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befindet oder mit dieser in gemeinsamem Besitz oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Besitz" das wirtschaftliche Eigentum an fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der stimmberechtigten Aktien oder anderen gleichwertigen Stimmrechtsanteile eines Unternehmens bedeutet und „Kontrolle" die Befugnis, das Management oder die Angelegenheiten eines Unternehmens zu bestimmen.
„Vereinbarung" bezeichnet diese MCA zusammen mit allen Bestellungen, Anlagen, Richtlinien und der DSGVO.
„Board" bezeichnet einen Online-Arbeitsbereich oder ein anderes Element des SaaS-Services, in dem Kundeninhalte angezeigt werden.
„Kundeninhalte" bezeichnet alle Daten, Inhalte oder Materialien, die der Kunde (einschließlich seiner Nutzer) an den SaaS-Service übermittelt oder innerhalb des SaaS-Services erstellt (einschließlich der Nutzung von Aufzeichnungsfunktionen, die als Teil des SaaS-Services bereitgestellt werden), einschließlich von Plattformen Dritter.
„Kundenmaterial" bezeichnet Materialien, Systeme und andere Ressourcen, die der Kunde Miro in Verbindung mit den technischen Diensten zur Verfügung stellt.
„DSGVO" bezeichnet den Zusatz zur Datenverarbeitung zwischen den Parteien, dessen aktuelle Version unter https://miro.com/legal/customer-data-processing-addendum/ zu finden ist.
„Dokumentation" bezeichnet die Nutzungsrichtlinien und die technische Standarddokumentation von Miro für den Service, deren aktuelle Version Sie unter https://help.miro.com/hc/de finden.
„Hochrisikoaktivitäten" sind Aktivitäten, bei denen die Nutzung oder der Ausfall des Services zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte, einschließlich lebenserhaltender Systeme, Notfalldienste, nuklearer Anlagen, autonomer Fahrzeuge oder der Flugsicherung.
„Gesetze" bezeichnet alle lokalen, bundesstaatlichen, föderalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Konventionen, einschließlich derjenigen, die sich auf den Datenschutz und die Datenübertragung, die internationale Kommunikation und den Export von technischen oder persönlichen Daten beziehen und die für Miro und den Kunden bei der jeweiligen Nutzung und Bereitstellung des Services gelten.
„Bestellung" bezeichnet einen Auftrag für den Zugang zu und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, der sich auf diese MCA bezieht und der vom Kunden ausgeführt und von Miro akzeptiert wird.
„Richtlinien" bezeichnet die Datenschutzrichtlinie, die Sicherheitsrichtlinie, die Support-Richtlinie und die SLA.
„Datenschutzrichtlinie" bezeichnet die Datenschutzrichtlinie, deren aktuelle Version Sie unter https://miro.com/legal/privacy-policy/ finden.
„Verbotene Daten" sind (a) besondere Datenkategorien, die in der Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 9(1) oder einer Nachfolgeregelung aufgeführt sind, (b) Patienten-, medizinische oder andere geschützte Gesundheitsinformationen, die dem Health Insurance Portability and Accountability Act (in seiner geänderten und ergänzten Fassung) ("HIPAA") unterliegen, (c) Kredit-, Debit- oder andere Zahlungskartendaten, die den Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) unterliegen, (d) andere Informationen, die der Datenschutzregelung oder dem Schutz durch bestimmte Gesetze unterliegen, wie z.B. dem Children's Online Privacy Protection Act oder damit zusammenhängenden Regeln oder Vorschriften,(e) Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern oder andere staatliche Ausweisnummern oder (f) alle medizinischen Daten, Finanzdaten, Daten über Minderjährige oder andere sensible persönliche Daten, die durch Gesetze geschützt sind.
"Wiederverkäufer" bezeichnet einen Dritten, der (i) eine gültige Vereinbarung mit Miro über die Erbringung von Wiederverkäuferdienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienstleistungen als Abrechnungsstelle) für Miro hat und (ii) von Miro autorisiert wurde, die Dienstleistungen weiterzuverkaufen (oder als Abrechnungsstelle in Bezug auf die Dienstleistungen zu handeln).
„SaaS-Service" bezeichnet den firmeneigenen Cloud-Service von Miro, wie in der jeweiligen Bestellung angegeben und von Zeit zu Zeit von Miro geändert. Der SaaS-Service umfasst die Software und die Dokumentation, aber keine technischen Dienste oder Plattformen von Drittanbietern.
„Sanktionsbehörde" bezeichnet die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und die Europäische Union und ihre jeweiligen Regierungs-, Justiz- oder Regulierungsinstitutionen, Agenturen, Abteilungen und Behörden.
„Sicherheitsrichtlinie" bezeichnet die Miro-Sicherheitsrichtlinie, die in der aktuellen Version unter https://miro.com/legal/documents/Miro-Security-Policy.pdf verfügbar ist.
„Service" bezeichnet die SaaS-Dienstleistungen, die technischen Dienste und alle anderen Dienste, die Miro dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt.
„SLA" bezeichnet das Miro Service Level Agreement, dessen aktuelle Version Sie unter https://miro.com/legal/documents/Miro-Service-Level-Agreement.pdf finden.
„Software" bezeichnet jede Miro-Client-Software, Skripte, Anwendungen oder sonstigen Codes, die dem Kunden von Miro zur Verwendung mit dem Service zur Verfügung gestellt werden.
„Abonnementlaufzeit" bezeichnet die Laufzeit für die Nutzung des SaaS-Service durch den Kunden, wie in einer Bestellung angegeben.
„Support" bedeutet Unterstützung für den SaaS-Service, der dem Kunden wie in der Support-Richtlinie beschrieben zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde erhält Support ohne zusätzliche Kosten. Wenn sich der Kunde für den Kauf von erweitertem oder Premium-Support entscheidet, wird dies in der entsprechenden Bestellung angegeben.
„Support-Richtlinie" bezeichnet die Miro-Support-Richtlinie, deren aktuelle Version Sie unter https://miro.com/legal/documents/Miro-Support-Policy.pdf finden.
„Technische Dienste" sind alle Schulungen, Befähigungen oder andere technische Dienstleistungen, die von Miro im Zusammenhang mit dem SaaS-Service erbracht werden, wie in einer Bestellung angegeben.
„Plattform eines Drittanbieters" bezeichnet jede Plattform, jedes Add-on, jede Dienstleistung, jedes Produkt, jede App oder jede Integration, die nicht von Miro bereitgestellt wird und die der Kunde zur Nutzung mit dem Services integriert oder aktiviert.
„Nutzungsdaten" sind Daten, die sich auf die Nutzung und den Verbrauch des Services durch den Kunden beziehen, einschließlich der technischen Protokolle, Daten und Erkenntnisse von Miro über die Nutzung des Services durch den Kunden, jedoch ohne Kundeninhalte.
„Nutzer" bezeichnet jede Person im Alter von 16 Jahren oder älter, der der Kunde den Zugriff auf den SaaS-Service und dessen Nutzung, wie in der Dokumentation näher beschrieben, gestattet oder dazu einlädt, wozu auch Mitarbeiter des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, Berater, Auftragnehmer oder andere Dritte gehören können.